Das IT-Recht ist zwar eine eigenständiges Fach von darauf spezialisierten Anwälten, ein Gesetzbuch nur für das EDV-Recht existiert jedoch nicht. Vielmehr setzt sich das IT-Recht aus folgenden Richtlinien und Gesetzen zusammen: Bürgerliches Gesetzbuch, Markengesetz, Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz, Strafgesetzbuch, Bundesdatenschutzgesetz und Internationales Privatrecht.
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